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   BAG, 24.11.1960 - 5 AZR 261/60   

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https://dejure.org/1960,777
BAG, 24.11.1960 - 5 AZR 261/60 (https://dejure.org/1960,777)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1960 - 5 AZR 261/60 (https://dejure.org/1960,777)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1960 - 5 AZR 261/60 (https://dejure.org/1960,777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Nahverkehrschronik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstellung eines Manuskripts - Betriebschronik - Auftrag des Arbeitgebers - Erwerb von Eigentum - Literarische Urheberrechte - Zugangsrechte zum Manuskript

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1961, 491
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Aus der Geschäftstätigkeit iSd. § 667 BGB erlangt sind auch die vom Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber selbst angelegten Akten, sonstige Unterlagen und Dateien - mit Ausnahme von privaten Aufzeichnungen (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 20, aaO; vgl. auch: BAG 24. November 1960 - 5 AZR 261/60 - AP LitUrhG § 11 Nr. 1) .
  • OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18

    Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem

    Es ist auch kein sachlicher Grund ersichtlich, warum entgegen der offenbar einhelligen, jedenfalls ganz herrschenden Lehre, der Entstehungsgeschichte des Gesetzes und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 36 UrhG a. F. dem Arbeitnehmerurheber (und den Urhebern in einem sonstigen Dienstverhältnis) der Anspruch auf den "Fairness-Ausgleich" gemäß § 32a UrhG versagt sein sollte, nachdem dessen Anwendung ja gerade voraussetzt, dass zwischen "Gegenleistung" (beim Arbeitnehmer: Arbeitslohn) und "Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes" (des Arbeitgebers) ein "auffälliges Missverhältnis" besteht, zumal auch außerhalb des Urheberrechts nach der Rechtsprechung des BAG eine aus § 242 BGB abzuleitende Vergütungspflicht für Sonderleistungen des Arbeitnehmers bestehen kann, wenn dem Arbeitgeber durch diese eine wertvolle Bereicherung zugeführt wird (siehe etwa die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Wetterführungspläne II" , a.a.O., 152 unter 5. angeführten Entscheidungen BAG GRUR 1961, 491 - Nahverkehrschronik - und GRUR 1966, 88, 90 - Abdampfverwertung ).
  • BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98

    Wetterführungspläne II; Vergütungsanspruch für ein von einem Arbeitnehmer

    Nach dieser Vorschrift, deren Anwendbarkeit im Rahmen arbeitsvertraglicher Übertragungspflichten anerkannt ist (vgl. statt aller Schricker/Rojahn, aaO, § 43 UrhG Rdn. 71; Möhring/Nicolini/Spautz, aaO, § 43 UrhG Rdn. 11; s.a. BAG GRUR 1961, 491 - Nahverkehrschronik; GRUR 1966, 88 - Abdampfverwertung), kann der Umstand, daß das geschaffene Werk zu Vorteilen bei dem Nutzungsberechtigten geführt hat, die in einem groben Mißverhältnis zu der von ihm gezahlten Vergütung stehen, eine Anpassung der Vereinbarungen verlangen, die der Einräumung des Nutzungsrechtes zugrunde liegen.
  • BGH, 07.06.1971 - I ZR 116/69

    Auswertungsrechte an Spielfilmen - Schadensersatzpflicht wegen Vertragskündigung

    Die Eigentums - und Besitzverhältnisse hinsichtlich der Kopien bestimmen sich unabhängig von der Frage, wem die urheberrechtliche Auswertungsbefugnis zusteht, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (Ulmer a.a.O. S. 12; BAG GRUR 1961, 491 f - Nahverkehrschronik).
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